Kinderschutz bei LebensWelt

Kinderrechte sind universelle Rechte

Kinderrechte sind universelle Rechte, die in pluralen Lebenswelten kulturell nicht relativiert werden dürfen.
Um im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung im interkulturellen Kontext die gegenwärtige Sicherheit des Kindes verantwortungsvoll einzuschätzen und die Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit der Familie zu beurteilen, bedarf es einer besonderen Aufmerksamkeit der Fachkräfte, um einen schnellen und adäquaten Zugang zu der Familie zu finden.

Interkulturelle Handlungskompetenzen im Kinderschutz sind in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung:

  • Welche interkulturellen Leitlinien sind im Handeln bei Kindeswohlgefährdung gegenüber Familien aus Zuwanderungskontexten wichtig?
  • Wie können akute Gefährdungssituationen in der Zusammenarbeit mit den Familien wahrgenommen und angesprochen werden, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten?
  • Wie lässt sich der Hilfeplan in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wirkungsvoll gestalten?
  • Wie kann im Gefährdungsfall eines Kindes wechselseitig kooperativ und kultursensibel zusammengearbeitet werden?
  • Wie lassen sich kind- bzw. familienbezogene Gefährdungsaspekte erheben und bewerten, um die weitere Perspektivenklärung mit den Beteiligten zu gestalten?

Vier-Augen-Prinzip

LebensWelt gewährleistet den Standard des "Vier-Augen-Prinzips" durch jederzeit ansprechbare insoweit erfahrene Fachkräfte an den jeweiligen Standorten in Person der Bezirks- oder Bereichsleitung.

nach oben