Wohngemeinschaften für Jugendliche
Im Jahr 2016 haben wir dem gesellschaftlichen Auftrag entsprechend Wohngemeinschaften zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten eröffnet. Im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung mit kultursensiblen Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien ist es uns ein großes Anliegen, jungen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten der Jugendhilfe nach den §§ 27 ff SGB VIII zu ermöglichen und ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Des Weiteren haben wir auf den aufkommenden Bedarf reagiert und eine Wohngemeinschaft mit vier Plätzen für die sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII zur Verfügung gestellt und unterstützen junge Erwachsene während der Teilnahme an der schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahme zur beruflichen und sozialen Integration. Ergänzend haben wir die Möglichkeit, ambulante Begleitung nach § 13 Abs. 2 SGB VIII anzubieten, so dies zielführend ist.
Wir haben Wohngruppen in verschiedenen Bezirken Berlins: Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte und Neukölln.
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Ziele
Die stationäre Betreuung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der jungen Menschen und hat folgende Ziele:
- Entwicklung einer selbstständigen, verantwortlichen und bindungsfähigen Persönlichkeit
- Bewältigung von erlebten Frustrationen und Konflikten
- Förderung sozialer Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Verlässlichkeit, Fähigkeit zur Selbstreflexion sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit
- Entwicklung einer individuellen Lebensperspektive. Bei jungen Geflüchteten: Perspektiven, die sowohl auf den Verbleib im Aufnahmeland, als auch auf eine mögliche Rückkehr ins Heimatland vorbereiten kann
- Beziehungsgestaltung zur Herkunftsfamilie, Würdigung der Herkunftsgeschichte
- Schaffung und Erweiterung einer positiven Lern- und Leistungsmotivation
- Hilfe bei ausländerechtlichen Problemen (bei Bedarf Kooperation mit Rechtsanwält:innen)
- Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung der Trennungs- und Verlusterfahrung/Unterstützung der Aufarbeitung von traumatischen Erfahrungen
- Förderung von schulischer und beruflicher Bildung (bzw. Förderung des Zugangs zum Bildungssystem)/Unterstützung bei der Erlangung eines Schul- oder Berufsabschlusses
- Unterstützung bei der Identitätsfindung im (neuen) gesellschaftlichen und kulturellen Kontext
- Verselbstständigung zu einem von Betreuung unabhängigen Leben
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Angebote
Unserer Angebote helfen jungen Menschen, ein möglichst eigenständiges Leben zu führen. Wir unterstützen die jungen Heranwachsenden
- bei der alltäglichen Lebensführung,
- bei behördlichen Angelegenheiten,
- bei der persönlichen Lebensgestaltung,
- bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben,
- beim Aufbau von sicheren und tragenden sozialen Netzwerken,
- durch psychosoziale Begleitung und Beratung,
- bei der Förderung und Erhaltung der physischen wie auch psychischen Gesundheit,
- bei der Erarbeitung beruflicher Perspektiven,
- bei der Freizeitgestaltung und
- bei der Überleitung in einen eigenen Wohnraum.
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Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage ist der § 34 SGB VIII und darüber hinaus § 13 Abs. 3 SGB VIII.
Unsere Wohngruppen stellen kurz- oder langfristige Lebensorte für die 15- bis 27-jährigen jungen Menschen dar. In einer akzeptierenden und wohlwollenden Atmosphäre in der Wohngruppe mit einem strukturierten Rahmen und klaren Regeln, welche zugleich Sicherheit bieten, werden unter anderem unbegleitete minderjährige Geflüchtete von unserem Team interkulturell geschulter sozialpädagogischer Fachkräfte betreut und gefördert.