Kitabegleitung
Die Kitabegleitung hat zum Ziel, Kinder mit Beeinträchtigungen so früh wie möglich und ressourcenorientiert in ihren körperlichen, psychischen und sozialen Fähigkeiten durch die entsprechende Fördermaßnahme zu unterstützen.
Sie bietet eine individuelle, auf die Kinder abgestimmte Unterstützung an, damit sie den Kitaalltag mit seinen vielfältigen Herausforderungen meistern und sich altersgerecht entwickeln können. Den Kindern soll so der kontinuierliche Besuch in der Kindertagesstätte ermöglicht werden.
-
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Kinder mit einer körperlichen, geistigen, Sinnes- und/oder seelischen Beeinträchtigung oder an Kinder, die von einer Beeinträchtigung bedroht sind und zum Personenkreis § 99 SGB IX gehören und noch nicht eingeschult wurden. Sowie an Kinder die einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, der durch die Ressourcen der Kindertagestätte nicht abgedeckt werden kann.
Zum Beispiel:
- Kinder mit der Diagnose Autismus-Spektrum-Störung
- Kinder mit Aufmerksamkeitsstörungen
- Kinder mit einer geistigen Beeinträchtigung
-
Mögliche Aufgabenbereiche der Kitabegleitung
Die Kitabegleitung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen des Kindes.
Darüber hinaus wird das nahe Umfeld des Kindes in die Förderung miteinbezogen, um sowohl die Lernförderung als auch das Gelernte in den Lebensalltag des Kindes und der Familie zu integrieren.
Die Aufgaben der Kitabegleitung in der Kindertagesstätte und bei Veranstaltungen können folgende Bereiche umfassen:
- Förderung der kognitiven Entwicklung bei Kleinkindern (z. B. Problemlösung, Entscheidungsfähigkeit, Planung, Kreativität und Orientierung)
- Bedürfnisse ausdrücken lernen (verbal/nonverbal), Wortschatz erweitern, Sprachverständnis erweitern
- Förderung der Regelakzeptanz und des -verständnisses
- Hilfe bei der sozialen Integration/dem Beziehungsaufbau in der Gruppe
- Förderung der Entwicklung zur Selbständigkeit (z. B. An- und Auskleiden)
- Förderung durch individuelle Arbeitspläne inkl. individuellem Arbeitsmaterial
- kleinschrittiges Vorgehen bei komplexeren Aufgabenstellungen
- Visualisierungsmöglichkeiten von Aufgabenstellungen
- Erkennen und Bereitstellen unterstützender Lernumgebungen (Raumgestaltung, Arbeitsmaterialien, Tagesstruktur)
- Hilfe zur Selbstorganisation und Organisation des Kitaalltags
- Begleitung in Krisensituationen – Sicherheit vermitteln, Gefahrenrisiko reduzieren
Schulbegleitung
Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Schüler:innen mit einer körperlichen, geistigen, Sinnes- und seelischen Behinderung oder für Schülerinnen und Schüler, die von einer Beeinträchtigung bedroht sind. Sie ermöglicht eine angemessene Teilhabe an Bildung. Die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen sind in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24 (Bildung) definiert. (Die Schulbegleitung hat Nachrang gegenüber den Leistungen der Schule nach dem Schulgesetz für das Land Berlin.)
Schulbegleitung ist prinzipiell in allen Schulformen möglich.
Sie bietet eine individuelle, auf die Schüler:innen abgestimmte Unterstützung an, damit sie den Schullalltag mit seinen vielfältigen Herausforderungen meistern können. Den Schüler:innen soll der Besuch an der Schule ermöglicht werden, die ihren vorhandenen Fähigkeiten und Stärken entspricht. So können ihnen gelingende und nachhaltige Bildungs- bzw. Berufsbiografien ermöglicht werden.
Ein Antrag auf Schulbegleitung (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX) kann beim Teilhabefachdienst Jugend oder beim Regionalen Sozialpädagogischen Dienst gestellt werden. Sie gewährleistet die gleichberechtigte Teilhabe an der Schule. (Die Schulbegleitung hat Nachrang gegenüber den Leistungen der Schule nach dem Schulgesetz für das Land Berlin.)
-
Mögliche Aufgaben der Schulbegleitung
- Ermöglichung der Teilnahme am Unterricht
- Begleitung und Unterstützung während des Unterrichtsvorhaben
- Förderung von Konzentration, Lernfähigkeit und Lernbereitschaft
- sozial-emotionale Kompetenzen stärken
- Sprachförderung
- Unterstützung des Lern- und Arbeitsverhaltens
- Lern- und Arbeitsprozesse strukturieren
- Problemlösestrategien entwickeln
- Förderung der sozialen Integration und der
- Unterstützung beim Einsatz besonderer Hilfsmittel
- Hilfestellungen im schulischen Alltag (An- und Auskleiden, Pausensituationen, Mobilität etc.)
- enge Zusammenarbeit und Kooperation mit schulischem Personal (Lehrkräfte etc.) und anderen Institutionen (Jugendamt, Teilhabefachdienst etc.)
Die Aufgaben orientieren sich grundsätzlich an den Hilfebedarfen der Schüler:innen.
-
Folgende Leistungen sind keine Leistung der Schulbegleitung
- Vermittlung von schulischen Lerninhalten
- Lehrfunktion
- pädagogische Gesamtförderung (bleibt in der Verantwortung der Schule)
- Begleitung von Schulveranstaltungen oder Klassenfahrten (nur nach Genehmigung)
- komplexe pflegerische Maßnahmen und Behandlungspflege
Autismusspezifische
Kita- und Schulbegleitung
Das Leistungsangebot Interkulturelle autismusspezifische Kita- und Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit der Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung oder mit einer Verdachtsdiagnose. Weitere Informationen zu dem Bereich Autismus-Spektrum und den Kontakt zu unserem Interkulturellen Autismus-Zentrum finden Sie hier.