Elterliche Erziehungskompetenz
im Mittelpunkt
Für die Konzeptionierung von flexiblen Unterstützungsangeboten stehen u. a. Sprachförderung und die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz im Mittelpunkt. Wie für alle anderen Hilfen gilt auch bei flexiblen Unterstützungsangeboten das berufliche Selbstverständnis der Fachkräfte, als Kulturmittler zu wirken.
Beispiele für flexible Angebote sind bei uns u.a.: Ambulante Familienpflege nach § 20 SGB VIII oder der Einsatz von Sozialassistenz nach § 27.2 SGB VIII. (Beides in Verbindung mit sozialpädagogischer Familienhilfe nach § 31 SGB VIII.)
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Ambulante Familienpflege (§ 20 SGB VIII)
Ambulante Familienpflege bietet sich für Familien an, die sich in Notsituationen befinden, aber nicht grundständig mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Aus diesem Grund muss nicht zwangsläufig eine sozialpädagogische Fachkraft der Familienhilfe für alle Probleme in der Familie zur Verfügung stehen, sondern es kann z.B. aufgrund einer entstandenen Notsituation für die Kinder lediglich eine vorübergehende pflegerische Unterstützung notwendig sein, um den Verbleib des Kindes im Haushalt der Eltern zu sichern (z. B. wenn ein Elternteil/Personensorgeberechtigter plötzlich ausfällt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes).
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Einsatz von Sozialassistenz (§ 27.2 SGB VIII)
Der Einsatz stellt eine niedrigschwellige ambulante Hilfe im sozialpädagogischen Bereich dar, die durch gezielte Verbindung zwischen pädagogischen und alltagspraktischen Hilfen die Selbsthilfekompetenzen der Familie stärkt. Wir bieten sie in Ergänzung zur sozialpädagogischen Familienhilfe an, für die Tätigkeitsbereiche, die keine beraterische Kompetenz und Qualifikation erfordern, sondern z. B. im Bereich der Alltagsorganisation liegen. Ähnlich wie beim Einsatz der ambulanten Familienpflege können sich auch Einsatzgebiete ergeben, die den Verbleib der Kinder im Haushalt gewährleisten trotz vorübergehenden Ausfalls der erziehenden und versorgenden Personen, z. B. durch Krankheit, Todesfall in der Familie etc.