Beratung und Unterstützung
bei Trennung und Scheidung
Der Begleitete Umgang bietet Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung für die Durchsetzung des kindlichen und elterlichen Umgangsrechtes. Ziel ist die befriedigende Umgangsgestaltung für alle daran beteiligten Personen zum Wohle der Kinder.
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Gesetzliche Grundlage des Begleiteten Umgangs
Begleitung der Umgangskontakte nach §§ 1684, 1685 BGB:
Ambulante Begleitung der angeordneten oder beantragten Umgangskontakte mit den leiblichen Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen durch einen „mitwirkungsbereiten Dritten“ sowohl in häuslicher Umgebung der Familie als auch in den Räumen von LebensWelt.
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 18 Abs. 3 SGBVIII: Vermittlung und Unterstützung bei der Herstellung von Umgangskontakten zwischen Kindern/Jugendlichen und deren leiblichen Eltern sowie anderen Bezugspersonen, die zum Wohl des Kindes beitragen. -
Rahmenbedingungen
LebensWelt bietet
- qualifizierte Fachkräfte aus den Bereichen der Pädagogik und Psychologie mit Zusatzausbildungen in Mediation, Verfahrenspflege und Kinderpsychologie.
- Fachkräfte mit interkulturellen Kompetenzen, d. h. mit fundierten Kenntnissen über Strukturen, Traditionen und Wertvorstellungen der jeweiligen Kulturen.
- Co-Beratung Mann/Frau zur Vertretung beider Geschlechter in der Beratung und einem besseren Verständnis spezifischer Sichtweisen.
- ressourcenorientierte Interventionen, d. h. angestrebt wird eine zeitlich begrenzte Intervention, die kurzfristig zu einem selbst verantworteten, unbegleiteten Umgang auf Grundlage der elterlichen Ressourcen geführt werden soll.
- flexible Zeitvereinbarung, die sich an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder orientieren, d. h. außerhalb der üblichen Öffnungszeiten wie an Wochenenden und Feiertagen, auch abends und bei besonders belastender Situation sehr kurzfristig.
- geeignete kindgerechte Räumlichkeiten mit altersentsprechenden Spielmaterialien und einer Küche zur Nutzung für den Begleiteten Umgang.
Darüber hinaus kann durch die Beherrschung vieler Herkunftssprachen (z. B. Albanisch, Arabisch, Aserbeidschanisch, Bosnisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kurdisch, Mazedonisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Tamil, Türkisch, Thai, Vietnamesisch) die binationale Identität der Familien unterstützt werden.
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Inhalte der Betreuungsangebote
Umgangsbegleitung
- zur Anbahnung eines Umgangskontaktes zwischen Kind bzw. Jugendlichem und dem Umgang suchenden Elternteil oder anderer Bezugsperson nach längerer Kontaktunterbrechung.
- zum Schutz des Kindes vor seelischer und/oder körperlicher Gefährdung während der Umgangskontakte (negative Beeinflussung gegen den anderen Elternteil, Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch, Misshandlungen oder befürchtetem Kindesentzug).
Beratung und Unterstützung
- zur Vorbereitung der Eltern auf die begleitete Umgangssituation,
- zur Minderung des trennungsbedingten Konfliktpotentials zwischen den Eltern in Einzel- oder gemeinsamen Gesprächen (Mediation),
- zur Förderung der Kommunikation und Entwicklung tragfähiger Absprachen bezüglich der Umgangskontakte,
- zur Abgleichung der kindlichen und elterlichen Bedürfnisse und Wünsche an die Umgangsgestaltung,
- an verschiedenen LebensWelt-Standorten.
Umgangsräume stehen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Reinickendorf, Pankow und Spandau zur Verfügung.
Umgangscafés – Treffpunkt für Kinder mit ihren getrennt lebenden Eltern
Die Umgangscafés im Bezirk Berlin-Mitte und Berlin-Lichtenberg stehen 14-tägig am Samstag Kindern und ihren getrennt lebenden Eltern als kindgerechter Begegnungsort zur Verfügung.
Hiermit soll dem Kontakt- bzw. Beziehungsverlust von Kindern und ihren wichtigen Bezugspersonen (Elternteil, Großeltern, Geschwistern u.a.) nach familiärer Trennung entgegen gewirkt werden. Die Umgangscafés bieten dafür einen Ort, an dem sich die Familienmitglieder regelmäßig erleben und austauschen können, an dem sie gemeinsam spielen und toben, an dem kleine Kinder versorgt und sich um sie gekümmert wird, um die Bindungen aufbauen, stabilisieren und erhalten zu können.
Die Zusammentreffen der Kinder mit ihren getrennt lebenden Bezugspersonen werden von zwei Fachkräften (ausgebildete Umgangsbegleiter*innen) organisiert und begleitet. Sie stehen den Trennungsfamilien in dieser besonderen Situation beratend und unterstützend zur Seite. Es findet jedoch keine engmaschige, kontrollierende Begleitung im Sinne der Einzelbetreuung statt.
Die Umgangscafés sind aufgrund einer guten Infrastruktur gut zu erreichen, sie haben fußläufig Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn, Tram). Die Räume sind ausgestattet mit Spiel- und Beschäftigungsmaterial für Kinder verschiedener Altersgruppen; im Sommer kann auch ein kleiner Garten, ein Spielplatz und Parkanlagen in der Nähe genutzt werden.